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AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PMG V+L GmbH
Allgemeine Bestimmungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der PMG V+L GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Das gilt auch dann, wenn die PMG V+L GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Eventuelle Abweichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur durch schriftliche Bestätigung seitens der PMG V+L GmbH wirksam.
Verkaufsbedingungen
1.Vertragsschluss
Angebote und Angaben hinsichtlich der von der PMG V+L GmbH vertriebenen Produkten sind freibleibend und unverbindlich. Produktbeschreibungen, wie Daten und Unterlagen der von der PMG V+L GmbH vertriebenen Produkte sind nur annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote, welche die PMG V+L GmbH wahlweise durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zustellung der Ware zu dem in Rechnung gestellten Endpreis annimmt. Wurde die bestellte Ware bei einer Bestellung auf Abruf nicht binnen einem Monat seit dem Datum der Auftragsbestätigung abgenommen, so entfällt eine Lieferverpflichtung für die PMG V+L GmbH. Der Kunde bleibt weiterhin zum Abruf und zur Abnahme der Ware verpflichtet.
Bestellt der Kunde die Ware über den Online-Shop, so wird die PMG V+L GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Diese bleibt der Auftragsbestätigung vorbehalten.
Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
2. Lieferfristen und -termine, Rücktrittsrecht
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der PMG V+L GmbH. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung von der PMG V+L GmbH nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer der PMG V+L GmbH. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Für den Fall der bereits erfolgten Gegenleistung wird diese unverzüglich zurückerstattet.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der PMG V+L GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, wesentliche Veränderungen der Energiekosten, Frachtkosten oder sonstiger relevanter Begleitkosten, usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat sie auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Die vorbezeichneten Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen berechtigen beide Vertragsparteien, binnen einer angemessenen Frist von drei Wochen nach Bekanntwerden und Mitteilung des Störungsgrundes, eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder aber die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Rücktrittsvorschriften nach den §§ 346 ff. BGB vorzunehmen.
Sie berechtigen die PMG V+L GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die PMG V+L GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Die durch die PMG V+L GmbH an den Kunden gelieferten Waren dürfen nicht aus dem vereinbarten Lieferungsland weggeführt werden. Erfolgt trotzdem eine Ausfuhr der Waren, ist diese gemäß der Außenwirtschaftsgesetze der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes der Ware genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist von dem Kunden selbst zu beantragen.
3. Preise
Alle Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und freibleibend und können von der PMG V+L GmbH jederzeit abgeändert werden.
Sämtliche Preise beinhalten weder Verpackungsmaterialkosten noch Versicherungskosten.
4. Zahlungsbedingungen
Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus Auftragsbestätigung und/oder Rechnung von PMG V+L GmbH.
PMG V+L GmbH behält sich bei Verträgen mit Kunden, die nicht Verbraucher sind, vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Herstellungskosten mit Wirkung für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen.
Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung) erfolgen Zahlungen per Vorkasse.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die PMG V+L GmbH über den Betrag verfügen kann. Die PMG V+L GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Falls der Kunde mit der Begleichung einer oder mehrerer Forderungen in Verzug gerät, sonstige wesentliche Vertragspflichten schuldhaft nicht einhält oder wenn der PMG V+L GmbH Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere u.a. Zahlungseinstellung, Rücklastschriften, Anhängigkeit eines Vergleiches oder Insolvenz, werden alle Forderungen sofort fällig. Darüber hinaus ist die PMG V+L GmbH im Falle des Zahlungsverzuges befugt, die jeweils banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugszinsschaden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung in Zahlungsverzug, ist die PMG V+L GmbH unbeschadet ihrer Rechte der §§ 286 ff., 324ff. BGB berechtigt, anderweitige vereinbarte oder künftige Lieferungen zurückzuhalten oder wahlweise nur noch gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme auszuführen. Wird eine Nachnahme vom Kunden nicht eingelöst, so ist die PMG V+L GmbH berechtigt, die Ware unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen Rechte anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung zu veräußern und dem Kunden die Differenz zwischen dem mit ihm vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis in Rechnung zu stellen.

Gegen Ansprüche der PMG V+L GmbH kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
5. Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen
Zur Wirksamkeit von Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen, sowie mündlicher Vereinbarungen, bedürfen diese einer schriftlichen Bestätigung durch die PMG V+L GmbH. Die Verkaufsangestellten der PMG V+L GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Versicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
6. Gefahrübergang
Sobald die Ware zum Zweck der Versendung an den Kunden durch die PMG V+L GmbH einem Spediteur, dem Frachtführer, einem anderen zum Versand eingesetzten unselbstständigen Beförderungsunternehmen oder einer sonstigen zum Transport bestimmten Person übergeben wurde, geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Die Art und Weise der Versendung einschließlich der Verpackung sowie die Entscheidung darüber, ob die Auslieferung der Ware an den Kunden von einem inländischen Auslieferungslager oder einem ausländischen Hersteller/Zulieferungsunternehmer erfolgt, liegt im billigen Ermessen der PMG V+L GmbH, es sei denn, vorab wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden sodann in Rechnung gestellt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die von der PMG V+L GmbH gelieferte Ware bleibt solange in ihrem Eigentum, bis alle ihre gegenwärtigen Ansprüche gegen den Kunden sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Erfolgt zum Ausgleich der Ansprüche ein Wechsel- oder Scheckverfahren, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zum Abschluß dieses Verfahrens bestehen.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an die PMG V+L GmbH ab.
Des weiteren ist er nicht berechtigt, durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung über die Ware zu verfügen. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist diese Einziehungsermächtigung widerrufbar. Die aufgrund der Einziehungsermächtigung eingenommenen Beträge werden vom Kunden treuhänderisch und unter gesonderter Aufbewahrung und Buchung für die PMG V+L GmbH verwaltet.
Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde der PMG V+L GmbH sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Zugleich ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der PMG V+L GmbH hinzuweisen. Die Kosten etwaiger Interventionen der PMG V+L GmbH gegen Vollstreckungsgläubiger oder gegen sonstige auf die Vorbehaltsware zugreifende Dritte trägt der Kunde.
Verhält sich der Kunde vertragswidrig (insbesondere bei Zahlungsverzug), so ist die PMG V+L GmbH befugt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die eventuell anstehende Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren nimmt der Kunde für die PMG V+L GmbH vor, ohne daß diese rechtlich dadurch verpflichtet wird. Erlischt das Eigentum der PMG V+L GmbH an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum von der PMG V+L GmbH an der einheitlichen Sache oder Sachverbindung wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an die PMG V+L GmbH übergeht. Diese durch den Kunden geschaffene einheitliche Sache oder Sachverbindung verwahrt dieser für die PMG V+L GmbH unentgeltlich. Bei Weiterveräußerung der geschaffenen einheitlichen Sache oder Sachverbindung gilt die obige Vorausabtretung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auch für die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung.
Die Vorbehaltsware muß von dem Kunden gegen sämtliche Risiken angemessen versichert werden. Die Vorbehaltsware ist von dem Kunden sorgfältig und schonend zu behandeln, getrennt zu lagern und auf Wunsch der PMG V+L GmbH als solche zu kennzeichnen. Der Kunde tritt die durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware entstehenden vertraglichen, insbesondere versicherungsvertraglichen oder deliktischen Ansprüche bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert) an die PMG V+L GmbH ab. Die PMG V+L GmbH gibt die ihr im Rahmen dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden frei, soweit der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen der PMG V+L GmbH nachweisbar um mehr als 20 % übersteigt.
8. Gewährleistung
Die PMG V+L GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Mängelansprüche für die Dauer der gesetzlichen Fristen gerechnet ab Übergabe der Ware an den Kunden für Mängel, die bei Auslieferung der Ware an den Kunden vorhanden sind.
Die von der PMG V+L GmbH gelieferte Ware ist in ihrer Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferungszeitpunkt üblich ist, mangelfrei.
Geringfügige Abweichungen vom Kaufgegenstand bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind. Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die PMG V+L GmbH keine Haftung, auch wenn bei Vertragsvereinbarungen über Verwendungsmöglichkeiten der Ware durch die PMG V+L GmbH beraten wurde.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist.
Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl der PMG V+L GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Gutschrifterteilung. Die Gewährleistungsverpflichtung für mangelhafte oder vom vereinbarten Kaufgegenstand abweichende Ware der PMG V+L GmbH beschränkt sich im übrigen auf die Nachbesserung oder aber auf die Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes.
In dem Fall, dass die PMG V+L GmbH zunächst die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung gewählt hat, gilt im Übrigen folgendes: Ist die PMG V+L GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt die PMG V+L GmbH die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
Liefert die PMG V+L GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für mögliche Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt (vgl. Zeitwertgutschriften-Liste).
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernimmt die PMG V+L GmbH nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Der Aufwendungsersatz beschränkt sich auf maximal 2 % des ursprünglichen Warenwertes.
Den Kunden trifft hinsichtlich der empfangenen Ware eine von ihm unverzüglich nach dem Eintreffen der Ware durchzuführende Untersuchungspflicht auf etwaige Mängel, auf ihre Beschaffenheit und auf das etwaige Vorhandensein ggf. zugesicherter Eigenschaften im handelsüblichen Umfang. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist, der PMG V+L GmbH schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht in dem oben angegebenen Zeitraum von 8 Tagen seit Lieferdatum, so gilt die Ware als genehmigt.
Veräußert oder verarbeitet der Kunde die Ware weiter, so erkennt er die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit der Lieferung an. Folglich ist eine Gewährleistung für bereits verarbeitete oder nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist weiter veräußerte Ware ausgeschlossen. Die Warenrücklieferung wegen mangelhafter oder sonstiger nicht vertragsgemäßer Lieferung ist mit der PMG V+L GmbH abzustimmen und nur unter konkreter Bezugnahme auf die jeweilige Lieferschein-/Rechnungsnummer zulässig.
Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bis zum Eingang der zurückgelieferten Ware bei der PMG V+L GmbH trägt der Kunde. Der Verschleiß der Ware ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsachgemäße Behandlung und vom Kunden verursachte Aufstellungsfehler und Reinigungsarbeiten. Für die Instandsetzung der aufgrund dieser durch den Kunden verursachter Mangelhaftigkeit der Ware berechnet die PMG V+L GmbH ihre Leistungen nach den jeweils gültigen Preisen. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Ware, und zwar nur bis zum Ablauf der für diese geltenden Verjährungsfrist. Garantieleistungen betreffen ausschließlich den Hersteller von Waren und sind diesem gegenüber geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche gegen die PMG V+L GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Ware aus dem Kaufvertrag Sachmängelansprüche geltend machen.
Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, daß ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von der PMG V+L GmbH berechnet.
9. Haftung
Die PMG V+L GmbH haftet für Schäden des Kunden nur insoweit als ihnen oder ihren Mitarbeitern, Vertreter und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz.

Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der PMG V+L GmbH ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte oder um von der PMG V+L GmbH schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
11. Urheberschutz

Dem Kunden überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und die Herstellung bestellter Teile darf der Kunde nur für den vorhergesehenen Zweck verwenden. Der Kund ist nicht berechtigt, diese Unterlagen ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich oder zum Gegenstand von Veröffentlichungen zu machen.
12. Gerichtsstand/Erfüllungsort

Die durch die mit der PMG V+L GmbH geschlossene Geschäftsbeziehung entstehenden Verpflichtungen sind an deren Geschäftssitz (Anrode) zu erfüllen. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche, auch Wechsel- und Scheckansprüche, aus der Geschäftsbeziehung gilt der Geschäftssitz der PMG V+L GmbH (Mühlhausen) als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Kaufmann ist. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Datenschutz und Schlussbestimmungen

Die PMG V+L GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Die PMG V+L GmbH ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, wenn diese der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der PMG V+L GmbH beachtet.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Einkaufsbedingungen
Zahlungs-, Liefer- und Bestellbedingungen

Der Lieferant verpflichtet sich, der PMG V+L GmbH eine dem Umsatzsteuergesetz entsprechende Rechnung für die gelieferten Waren und Dienstleistungen zuzusenden. Existieren keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen, so sind Rechnungen des Lieferanten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt bei 3 % Skontoabzug oder netto nach 90 Tagen fällig.

Der Lieferant ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber der PMG V+L GmbH an Dritte abzutreten. Des weiteren ist es unseren Lieferanten verboten und rechtsunwirksam, Verbindlichkeiten mit Forderungen gegenüber der PMG V+L GmbH aufzurechnen.

Jede Bestellung ist umgehend mit Preis- und Lieferzeitangabe zu bestätigen. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so ist deutlich darauf hinzuweisen. Jede Abweichung muß von der PMG V+L GmbH schriftlich genehmigt werden.

Der Lieferant ist im Falle von Lieferverzögerungen verpflichtet, die PMG V+L GmbH über das Ausmaß und, falls möglich, über die Ursache der Lieferverzögerung schriftlich und wahrheitsgemäß unverzüglich zu informieren.

Der Lieferant sichert zu, nur Waren zu liefern und Leistungen zu erbringen, die frei von Eigentumsvorbehalten oder sonstigen Rechten Dritter sind. Bei Verletzungen dieser Pflicht trifft den Lieferanten eine verschuldensunabhängige Ersatzpflicht aller Aufwendungen und Nachteile der PMG V+L GmbH, einschließlich des entgangenen Gewinns.
Lieferung

Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten.
Gewährleistung und Haftung

Bei mangelhafter Lieferung ist die PMG V+L GmbH neben den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt, sofort vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis einzubehalten.

Der Lieferant hat außerdem eine entsprechende Vorsorge im Hinblick auf Material, Personal, etc. zu treffen, um die eventuelle Nacherfüllung sicherzustellen.

Die Nichteinhaltung von Lieferterminen gilt als verschuldete Nichterfüllung und verpflichtet den Lieferanten des weiteren, dadurch entstandene Schäden ( auch entgangene Gewinne) zu ersetzen.

Der Lieferant verpflichtet sich, ausschließlich solche Waren zu liefern, deren Eigenschaften dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen, wobei der Lieferant die PMG V+L GmbH auf alle Risiken aufmerksam zu machen hat, die durch die Verwendung bzw. Lagerung des Produktes entstehen können.

Der Lieferant ist verpflichtet, der PMG V+L GmbH mitzuteilen, wer Hersteller der Produkte ist, und wer diese Produkte in Verkehrsumlauf gebracht hat. Des weiteren muß bei ausländischen Produkten der Importeur genannt werden. Der Lieferant hat seiner Lieferung in deutscher Sprache verfaßte Warnhinweise und Bedienungsanleitungen beizulegen, andernfalls haftet er für aus der Unkenntnis dieser Vorschriften entstandene Schäden unter Ausschluß eines Mitverschuldens.

Sollte sich nach Übernahme der Lieferung durch die PMG V+L GmbH eine Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware herausstellen, so verpflichtet sich der Lieferant zur Zurücknahme der Waren und zur Rückerstattung des Kaufpreises. Wenn der Lieferant die Rücknahme derartiger Waren verweigert, ist die PMG V+L GmbH zu Verwertung dieser Produkte berechtigt, wobei dieser im Schadensfall das volle Regreßrecht unbeschadet sonstiger Rechte zusteht. In einem solchen Fall ist ein Haftungsausschluß des Lieferanten ausdrücklich ausgeschlossen.

Die PMG V+L GmbH ist auch zu einer Inanspruchnahme des Lieferanten bzw. Herstellers befugt, wenn es sich bei der mangelhaften Ware um Teile handelt, die von der PMG V+L GmbH weiterverarbeitet werden.

Wird die PMG V+L GmbH wegen vom Lieferanten gelieferter Waren in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Lieferant auf seine Kosten unverzüglich zur Herausgabe jeglicher, für die Abwendung oder Beweisführung notwendigen Dokumente, so insbesondere Qualitäts- und Untersuchungsprotokolle, Atteste und dergleichen. Darüberhinaus verpflichtet sich der Lieferant in solchen Fällen, unabhängig vom Verschulden, zum Ersatz der gesamten, durch die Haftung unsererseits entstehenden Schäden, wie auch diesbezüglicher Prozeßkosten.
Allgemeines

Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Als Gerichtsstand gilt Landstuhl als vereinbart, wobei die PMG V+L GmbH jedoch berechtigt ist, nach ihrer Wahl Klagen bei anderen Gerichten einzubringen. Der von der PMG V+L GmbH in der Bestellung bezeichnete Bestimmungsort gilt als Erfüllungsort.Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche, ihm während der Geschäftsverbindung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der PMG V+L GmbH, währenddessen und auch nachher geheimzuhalten und diese nicht anderweitig zu verwenden.

 

         
 
             
 
 

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